Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - UNIC People Next Level
§ 1 Geltungsbereich und Werteverständnis
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „AGB“) gelten für alle Leistungen der „People Next Level“ (im Folgenden die „People Next Level“, „wir“ oder der „Auftragnehmer“) als Marke der UNIC Value Adding GmbH (Geschäftsanschrift: Fliederweg 3, 29356 Bröckel, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 208931) im Bereich Beratung, Eignungsdiagnostik und Personalentwicklung und (strategischen) Personalplanung zwischen der People Next Level und Ihnen (im Folgenden „Sie“, „Ihnen“ oder der „Auftraggeber“, gemeinsam mit People Next Level die “Parteien” und je einzeln die “Partei”).
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss, Bestätigung und Laufzeit
Die Auftragsklärung erfolgt in Form eines telefonischen Briefings, wenn gewünscht, auch eines persönlichen Briefings vor Ort bei Ihnen, oder mittels sonstiger Kommunikation. Der Auftragnehmer kann Ihnen zur Auftragsklärung auch ein unverbindliches Angebot bereitstellen.
People Next Level erstellt Ihnen ein Angebot. Die wirksame Abgabe unseres Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform.
Ein Vertragsschluss kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Der Vertragsschluss kommt auch bei Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber zustande. Gemäß § 151 BGB verzichtet der Auftragnehmer auf den Zugang der Annahmeerklärung.
People Next Level bestätigt Ihnen den Vertragsschluss auf Ihre Anfrage hin schriftlich, in Textform oder mündlich.
§ 3 Leistungsprofil und Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweils zugrunde liegende Angebot einschließlich etwaiger Anlagen.
People Next Level erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Eignungsdiagnostik (DIN 33430), strategische Personalplanung, Talentmanagement, Nachfolgeplanung, Wissensmanagement sowie Coaching und Sparring.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Personalmaßnahmen oder sonstigere unternehmerische Entscheidungen ausschließlich beim Auftraggeber und in dessen alleiniger Verantwortung liegt.
§ 4 Eignungsdiagnostik nach DIN 33430
Die Durchführung von Prozessen der Eignungsdiagnostik erfolgt gemäß den Qualitätsstandards der DIN 33430. Leistungen umfassen beispielsweise die Erstellung von Anforderungsanalysen, Auswahl und Durchführung diagnostischer Verfahren, Auswertung, Dokumentation sowie eine anschließende Evaluation.
People Next Level übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Auswahlentscheidungen des Auftraggebers, die ganz oder teilweise auf Basis der bereitgestellten Ergebnisse getroffen werden.
Diagnostische Ergebnisse werden nach den Qualitätsstandards der DIN 33430 ermittelt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, Haftung oder Garantie für die Richtigkeit der diagnostischen Ergebnisse.
§ 5 Coaching
Coaching ist eine lösungs- und ressourcenorientierte Prozessbegleitung.
Coaching ist eine individuelle, prozessbegleitende Dienstleistung.
Coaching ist und ersetzt keine Therapie und beinhaltet keine Heilbehandlung.
Die Verantwortung für Entscheidungen und Ergebnisse liegt vollständig beim Auftraggeber oder sonstigen Beteiligten.
Die Erreichung eines konkreten Erfolgs des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter ist das gemeinsame Ziel. Dieser wird jedoch nicht vom Auftragnehmer geschuldet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
„Mitwirkung“ umfasst alle in § 6 Abs. (3) bis (7) der AGB beschriebenen Handlungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist auch für die Mitwirkung seiner Mitarbeitenden, Führungskräfte sowie sonstiger von ihm eingesetzter Dritter und Beteiligten verantwortlich. Die unterlassene, verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung seiner Mitarbeitenden, Führungskräfte sowie sonstiger von ihm eingesetzter Dritter und Beteiligten wird dem Auftraggeber zugerechnet.
Der Auftraggeber schafft die organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße und wirksame Leistungserbringung erforderlich sind.
Der Auftraggeber stellt People Next Level alle für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
Soweit für die Durchführung erforderlich, sorgt der Auftraggeber dafür, dass betroffene Mitarbeitende, Führungskräfte oder sonstige Beteiligte in angemessenem Umfang zur Mitwirkung bereitstehen sowie für vereinbarte Termine und Gespräche, Workshops, Assessments oder Projektformate freigestellt werden.
Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen des Auftraggebers erfolgen innerhalb angemessener Frist, damit Projektfortschritt und Qualität der Leistung sichergestellt werden können.
Der Auftraggeber informiert People Next Level unverzüglich über Umstände, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sein können.
Verzögerungen, Mehraufwände oder qualitative Einschränkungen der von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungserbringung, die auf einer unterlassenen, verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat People Next Level nicht zu vertreten.
People Next Level ist berechtigt, den durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwand auf Basis der gesondert zwischen Ihnen und der People Next Level vereinbarten Honorarsätze oder – für den Fall, dass keine Honorarsätze gesondert werden – der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Annahmeverzugs gemäß §§ 293 ff. BGB bleiben unberührt.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
Die Preisgestaltung erfolgt individuell und basiert auf einer gemeinsamen Klärung der Zielsetzung, des Leistungsumfangs sowie spezifischer Anforderungen des Auftraggebers. Die konkreten Konditionen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
Sämtliche vereinbarten Honorare, Gebühren und Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Höhe wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt und von diesem an den Auftragnehmer zu entrichten. Ist der Auftraggeber Verbraucher, werden Bruttobeträge ausgewiesen.
Zahlungsansprüche des Auftragnehmers sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen. Unberührt bleiben berechtigte Einwendungen hinsichtlich offensichtlicher Rechen- oder Abrechnungsfehler.
Leistungen werden auf Stunden-, Tages- oder Projektbasis berechnet.
People Next Level ist berechtigt, Zwischenrechnungen, Teilabrechnungen oder Abschlagszahlungen zu stellen. People Next Level ist ebenfalls berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Die vorstehenden Absätze dieses § 7 der AGB gelten entsprechend.
Für den Fall der Leistungserbringung auf Stundenbasis oder der expliziten Vereinbarung von Reisezeiten auf Stundenbasis gelten Reisezeiten (Hin- und Rückreise zwischen der Geschäftsadresse des Auftragnehmers und dem Ort der Leistungserbringung) zu 75 % als Zeit der Leistungserbringung.
Unbeschadet der Vergütung der Reisezeit gemäß § 7 Abs. (7) der AGB ist der Auftraggeber, sofern erforderlich, der People Next Level zur Erstattung von Fahrtkosten verpflichtet. Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs beträgt der Erstattungsbetrag pauschal 0,38 EUR pro Kilometer zwischen der Geschäftsadresse des Auftragnehmers und dem Ort der Leistungserbringung. Bei der Nutzung sonstiger Verkehrsmittel erfolgt die volle Erstattung gegen Vorlage der Belege und Nachweise.
Der Auftraggeber ist, soweit erforderlich, der People Next Level zur Erstattung von Übernachtungskosten (Hotelkosten) gegen Vorlage der Belege und Nachweise verpflichtet.
Vor- und Nachbereitungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im vereinbarten Honorar enthalten.
§ 8 Stornierung und Ausfallhonorar
Die Parteien sind jederzeit berechtigt, einen vereinbarten Termin zu stornieren.
Für den Fall, dass der Auftraggeber einen vereinbarten Termin innerhalb von weniger als 72 Stunden vor dem Beginn dieses Termins absagt, diesen Termin nicht wahrnimmt oder die für die Durchführung des Termins erforderlichen Mitwirkungshandlungen unterlässt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen vereinbarten Termin mehr als 72 Stunden vor dem Beginn dieses Termins absagt oder für den Fall, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer kein Ausfallhonorar.
Wurden für eine oder mehrere Leistungen ein Termin vereinbart, so entspricht die Höhe des Ausfallhonorars für diesen Termin 80 % der vereinbarten Vergütung für die betroffenen Leistungen.
Wurden für eine oder mehrere Leistungen mehrere Termine vereinbart und wird einer dieser Termine vom Auftraggeber abgesagt, so entspricht die Höhe des Ausfallhonorars für diesen Termin 80 % der anteiligen Vergütung. Die anteilige Vergütung berechnet sich aus der vereinbarten Gesamtvergütung für die betroffenen Leistungen, dividiert durch die Anzahl der insgesamt hierfür vereinbarten Termine.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als das Ausfallhonorar entstanden ist.
Die Nachholung eines Termins vereinbaren der Auftraggeber und der Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn der Auftragnehmer einen Termin storniert hat und kein Ersatztermin vereinbart wird, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Vergütung.
§ 8 Abs. (2) bis (5) der AGB gilt nicht für Laufendende Beratungsverhältnisse die eine Mindestanzahl von Terminen vorsehen. Auf § 9 Absatz (5) der AGB wird hingewiesen.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung und Rechtsfolgen der Kündigung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Vertrag als Projektbezogener Vertrag geschlossen. “Projektbezogene Verträge” sind alle Verträge, die keine Laufenden Beratungsverhältnisse gemäß § 9 Absatz (2) der AGB sind. Das Vertragsverhältnis von Projektbezogenen Verträgen endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wenn zwei aufeinanderfolgende Termine im Rahmen eines Projektbezogenen Vertrages durch eine Partei storniert worden sind, ohne dass ein Ausfallhonorar entstanden ist, kann die jeweils andere Partei den Vertrag ordentlich kündigen.
„Laufendende Beratungsverhältnisse“ sind alle Verträge, die als solche im Angebot bezeichnet worden sind. Bei Laufenden Beratungsverhältnissen gilt die im jeweiligen Angebot individuell vereinbarte Vertragslaufzeit. Ist dort keine feste Vertragslaufzeit vereinbart worden, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Endet ein Laufendendes Beratungsverhältnis, das eine Mindestanzahl von Terminen vorsieht, durch Kündigung des Auftraggebers oder mit Ende der Vertragslaufzeit, schuldet der Auftraggeber die Vergütung für die Unterschreitung der Mindestanzahl von Terminen. Vereinbarte Termine, die durch den Auftragnehmer storniert und nicht nachgeholt worden sind, werden auf die Mindestanzahl von Terminen angerechnet.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden, welche nicht im vorstehenden Absatz (1) genannt sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, insbesondere:
- Personalentscheidungen;
- wirtschaftliche Entwicklungen; sowie
- Umsetzungsmaßnahmen des Auftraggebers.
Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz).
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen dieses § 10 der AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung Vertraulicher Informationen.
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Waren, Dienstleistungen, Know-how, Software oder sonstigen Arbeitsergebnissen der Vertragsparteien, einschließlich Informationen über Kundenbeziehungen, Preisgestaltungen, Finanzdaten, Investitionsvorhaben, Interna der Corporate Governance und Gesellschafterstruktur sowie sämtliche erlangten Informationen über Mitarbeitende und Führungspersonen, insbesondere deren persönliche und fachliche Beurteilungen, Protokolle, psychologische Profile, individuelle Entwicklungspläne sowie Informationen zur Team- und Organisationsstruktur, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Zusammenarbeit verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder zwischen den Parteien vereinbart ist.
Der Auftragnehmer wird keine Vertraulichen Informationen über Teilnehmer (insbesondere Mitarbeitende und Führungspersonal des Auftraggebers), welche der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erlangt hat, an den Auftraggeber oder Dritte herausgeben oder offenlegen, es sei denn, (i) der Auftragnehmer ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet oder (ii) die Teilnehmer haben in die Herausgabe und Offenlegung dieser Vertraulichen Informationen eingewilligt.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Sofern die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen haben, gehen deren Regelungen diesem § 11 der AGB vor.
§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Sämtliche von People Next Level bereitgestellten Inhalte, insbesondere Konzepte, Methoden, Modelle, Skripte, Präsentationen sowie Schulungsunterlagen, sind urheberrechtlich geschützt und stellen teilweise Geschäftsgeheimnisse dar. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verbleiben ausschließlich bei People Next Level. Eine Übertragung von Urheberrechten findet nicht statt.
People Next Level räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt und zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. auf den für die Erreichung des konkreten Projektzwecks erforderlichen Zeitraum begrenzt.
Die Nutzung ist ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers gestattet. Jede darüber hinausgehende Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder die Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von People Next Level untersagt. Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Inhalte ist nicht gestattet.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen physischen Unterlagen zurückzugeben und digitale Kopien dauerhaft zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Auftragnehmer dies ausdrücklich gestattet.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Bröckel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.